Hundesteuer Befreiung

    Befreiung von der Hundesteuer beantragen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20 - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20 - Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 33

    59929 Brilon

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brilon

    • Angelegenheiten rund um Ihren Hund online erledigen im Dienstleistungsportal der Stadt Brilon(Serviceübersicht / Finanzen oder Serviceübersicht / Sicherheit und Ordnung)!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de