gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

    gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft

    Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    In den Leistungsbereich Datenauskunft und Akteneinsicht fallen unter anderem die Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie die Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Weiterhin kann auf Antrag eine Auskunft zu gespeicherten personenbezogenen Daten nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie zu personenbezogene Daten beim Verfassungsschutz erfolgen.

    Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Land NRW. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Marktstadt Waldbröl

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-0

    E-Mail: info@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Identitätsnachweis

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Identitätsnachweis: ja
    Persönliches Erscheinen erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.

    Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.

    Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de