gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft
Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
In den Leistungsbereich Datenauskunft und Akteneinsicht fallen unter anderem die Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie die Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Weiterhin kann auf Antrag eine Auskunft zu gespeicherten personenbezogenen Daten nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie zu personenbezogene Daten beim Verfassungsschutz erfolgen.
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Land NRW. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Identitätsnachweis
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Identitätsnachweis: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.
Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.
Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 21.10.2020