Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde Durchführung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    In jeder Rats-und Ausschusssitzung findet zu Beginn der öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister/ Ausschussvorsitzenden zu richten. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ratsbüro und Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Es sollte sich um Fragen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dormagen fallen, also keine Angelegenheiten, die z.B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden.Die Einwohnerfragestunde soll einen Zeitrahmen von 30 Minuten nicht überschreiten. Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister/ Ausschussvorsitzende die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller kann pro Sitzung nur eine Frage mit maximal zwei Nachfragen stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    § 48 Abs. 1 S.3 GO NRW, § 14 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Dormagen 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister oder einen Vertreter der Verwaltung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort. Eine Aussprache findet nicht statt. Fragesteller, die aus Zeitgründen in der Fragestunde nicht zu Wort gekommen sind, können ihre Fragen schriftlich an den Bürgermeister richten.  Fragen zu Angelegenheiten, die auf der Tagesordnung stehen, sind zulässig. Die Beantwortung erfolgt in Zusammenhang mit der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes.

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de