Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter

    Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Notfallsanitäter/in

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Notfallsanitäter/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten des Rettungsdienstes im Kreisgebiet.

    Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 1. Januar 2014 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild geschaffen, das den bisherigen Rettungsassistenten perspektivisch als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst hat. Der Fachbereich Gesundheit ist im Kreis Borken für die Durchführung der Prüfungen nach dem NotSanG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Antrag auf Zulassung zur Prüfung

    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises

    • [Vollausbildung] Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen gem. Vordruck

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde

    • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    60,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de