Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt unter unten genannten Voraussetzungen das staatliche Prüfungszeugnis sowie die entsprechende Berufserlaubnisurkunde für Notfallsanitäter(innen) aus.
Das Gesundheitsamt Düsseldorf ist die zuständige Prüfungsbehörde für Notfallsanitäter(innen), sofern Sie eine staatlich anerkannte Rettungsdienstschule im Stadtgebiet Düsseldorf besuchen.
Die Zulassung zur staatlichen Prüfung ist schriftlich beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die hierfür vorzulegenden Nachweise sind unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" aufgelistet.
Die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" darf nur führen, wer hierzu eine Erlaubnis besitzt. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, können die Berufserlaubnis als Notfallsanitäter/in erhalten, wenn sie
- eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können und die staatliche Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einem mindestens 480-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistent/in nachweisen können, an einer mindestens 960-stündigen weiteren Ausbildung teilgenommen haben und die Ergänzungsprüfung bestanden haben
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die keine fünfjährige Berufstätigkeit am 01.01.2014 nachweisen können, haben die Möglichkeit, ohne Teilnahme an einer weiteren Ausbildung unmittelbar an der vollen staatlichen Prüfung (schriftlicher, praktischer und mündlicher Teil) teilzunehmen
Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.
Bearbeitungszeitraum:
Die unter Punkt 1 bis 4 aufgeführten Anträge/Nachweise müssen spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungsbeginn beim Gesundheitsamt eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt die Zulassung zur Ergänzungsprüfung ist andernfalls nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich. Nach dem Bestehen der Ergänzungsprüfung wird Ihnen die Berufserlaubnis zur/zum "Notfallsanitäter/in" postalisch zugestellt.
Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage.
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Neben den gegebenenfalls unter 1. bis 4. genannten Punkten sind folgende Nachweise einzureichen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als "Notfallsanitäter/in" sowie Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung (s. unter Punkt "Formulare")
- amtlich beglaubigte Fotokopie der Rettungsassistent/in-Urkunde
- Identifikationsnachweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
- Bescheinigung über die bisherige Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in im Original
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung
- ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden.
- ärztliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate (siehe unter Punkt "Formulare")
Sie können uns entweder nach Terminabsprache unter der unten genannten Hausanschrift persönlich besuchen oder eine andere Person unter Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Anträge auf Ausstellung einer Berufserlaubnis / eines Prüfungszeugnisses können an unten stehende Briefpostanschrift übersandt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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für die Ausstellung des staatlichen Prüfungszeugnisses:
- Erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde:
- Ausbildungsstätte in Düsseldorf
für die Ausstellung eines Ersatzdokumentes:
- Unwiederbringlicher Verlust oder Unkenntlichkeit des Originals
Bitte beachten Sie, dass sich die Ausstellung von Ersatzdokumenten nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden bezieht, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt Düsseldorf ausgestellt worden sind.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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