Abfallgebühr
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO), der §§ 2, 3, 5, 6 und 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der §§ 2 und 7 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), des Verpackungsgesetzes (VerpackG), der Bioabfallverordnung (BioAbfV), des § 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), § 6 der Deponieverordnung (DepV), der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 5 Absatz 7 LKrWG in Verbindung mit dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) sowie des §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - in den jeweils geltenden Fassungen- hat der Kreistag Warendorf in seiner Sitzung vom 01.04.2022 die Satzung über die Abfallentsorgung des Kreises Warendorf beschlossen.
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Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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