Abfallgebühr

    Abfallberatung und -entsorgung

    Hinweise für Borken

    Die Aufgabe des Kreises Borken sowie der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet besteht darin, die Entsorgung der Abfälle für ihre Bürger sicherzustellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Aufgabe des Kreises Borken sowie der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet besteht darin, die Entsorgung der Abfälle für ihre Bürger sicherzustellen. Dabei sind die Städte und Gemeinden vorrangig für die Einsammlung der Abfälle und die Beratung ihrer Bürger in Fragen der Vermeidung, Verwertung und geordneten Entsorgung zuständig. Der Kreis hat die Entsorgung der Abfälle sowie die Beratung von Gewerbebetrieben in Abfallfragen zu gewährleisten. Dazu hat er die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) beauftragt, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Abfallberatung, Abfallverwertung und Entsorgung wahrzunehmen.

    Seine abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen hat der Kreis Borken mit der EGW in einem gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzept festgelegt.

    Die konkreten Rahmenbedingungen für die Entsorgung sind in der Abfallentsorgungssatzung und der Gebührensatzung des Kreises sowie in der Entsorgungsordnung und der Entgeltregelung der EGW festgelegt. Auskünfte zu den bereitgestellten Entsorgungsanlagen, wie den Deponien, der MBA oder der Bioabfallkompostierungs- und Vergärungsanlage, deren Öffnungszeiten und Annahmekriterien sowie zum Schadstoffmobil erteilt die EGW. Fragen zur Einsammlung von Abfällen, z. B. zu Müllgefäßen, zum gelben Sack, Sperrmüll u. ä. sind an die Abfallberater der Städte und Gemeinden zu richten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall, Abwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de