Abfallberatung und -entsorgung
Hinweise für Borken
Die Aufgabe des Kreises Borken sowie der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet besteht darin, die Entsorgung der Abfälle für ihre Bürger sicherzustellen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Aufgabe des Kreises Borken sowie der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet besteht darin, die Entsorgung der Abfälle für ihre Bürger sicherzustellen. Dabei sind die Städte und Gemeinden vorrangig für die Einsammlung der Abfälle und die Beratung ihrer Bürger in Fragen der Vermeidung, Verwertung und geordneten Entsorgung zuständig. Der Kreis hat die Entsorgung der Abfälle sowie die Beratung von Gewerbebetrieben in Abfallfragen zu gewährleisten. Dazu hat er die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) beauftragt, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Abfallberatung, Abfallverwertung und Entsorgung wahrzunehmen.
Seine abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen hat der Kreis Borken mit der EGW in einem gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzept festgelegt.
Die konkreten Rahmenbedingungen für die Entsorgung sind in der Abfallentsorgungssatzung und der Gebührensatzung des Kreises sowie in der Entsorgungsordnung und der Entgeltregelung der EGW festgelegt. Auskünfte zu den bereitgestellten Entsorgungsanlagen, wie den Deponien, der MBA oder der Bioabfallkompostierungs- und Vergärungsanlage, deren Öffnungszeiten und Annahmekriterien sowie zum Schadstoffmobil erteilt die EGW. Fragen zur Einsammlung von Abfällen, z. B. zu Müllgefäßen, zum gelben Sack, Sperrmüll u. ä. sind an die Abfallberater der Städte und Gemeinden zu richten.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen