Abfallgebühr

    Abfallgebühr

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    1. Grundsätzliches

    Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Der/die Anschlusspflichtige und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungszwang).

    Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung zu verlangen (Anschlussrecht). Der/die Anschlussberechtigte und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin im Gebiet der Stadt hat das Recht, die auf seinem/ihrem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungsrecht).

    Jeder/jede Eigentümer/Eigentümerin hat auf seinem/ihrem Grundstück das erforderliche Behältervolumen bereitzustellen.

    Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren basiert auf einer kombinierten personen- und gefäßbezogenen Gebühr. Das erforderliche Behältervolumen richtet sich nach der Menge des regelmäßig in 14 Tagen auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden Abfalls. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Behältervolumen von 40 Liter je Person in 14 Tagen zur Aufnahme des anfallenden Abfalls benötigt wird. Auf der Basis dieser Bestimmung sind den für die Restabfallentsorgung zur Verfügung stehenden Gefäßen Mindestpersonengebühren zugeordnet worden und zwar wie folgt:

    • 80-Liter-Gefäß:   2 Personen
    • 120-Liter-Gefäß: 3 Personen
    • 240-Liter-Gefäß: 6 Personen.

    Das bedeutet, dass auch bei einer Unterschreitung der Personenzahl für das vorhandene Gefäß die entsprechende Mindestpersonenzahl berechnet werden muss. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, bei einer Personenreduzierung, die gleichzeitig ein Übervolumen bei der Gefäßgröße ergibt, unverzüglich einen Gefäßumtausch auf die passende Größe zu beantragen, da ansonsten die festgesetzten Mindestgebühren erhoben werden.

     

    2. Sammelstellen für alte Handys und CDs (betreut vom BUND)

    Hier können die Einwohnerinnen und Einwohner alte CDs und Handys entsorgen: Korschenbroich und Liedberg-Steinhausen. Während der Eröffnung  im September 2009 hatte der damalige Leiter des für Umwelt und Abfallwirtschaft zuständigen Fachamtes der Stadt Korschenbroich auf die Wichtigkeit der Ortsnähe hingewiesen. Schließlich soll diese Möglichkeit auch weniger mobilen Menschen offen stehen.

    Das sind die beiden Sammelstellen:

    1. Die Sammelstelle in Liedberg in der Katholischen Bücherei St. Georg (Hildegundisstraße 19) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: sonntags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    2. Die Sammelstelle Bürgerbüro in Korschenbroich (Sebastianusstraße 1) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 09:30 Uhr - 12:30 Uhr.

    Alle die wissen wollen, was im Anschluss genau mit den gesammelten Objekten passiert, können sich hier informieren.

     3. Grünbündelabfuhr

    Hierbei ist Folgendes zu beachten: Ein Bündel muss handlich sein und von einer Person gehoben werden können. Die Länge darf 1,50 Meter nicht überschreiten. Der Astdurchmesser muss unter 15 Zentimeter liegen. Zum Schnüren des Bündels ist Draht auf keinen Fall zu verwenden. Wurzelstöcke, Laub und Rasenschnitt dürfen nicht dabei sein. Die Bündelmenge darf 4 cbm nicht überschreiten. Die Grünbündel sind am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr gut sichtbar am Grundstücksrand bzw. Gehweg bereitzulegen, wobei der Verkehr natürlich nicht behindert werden darf.

     



    Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
    Die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG führt im Auftrag der Stadt Korschenbroich die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Korschenbroich durch.

    Adresse:
    Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
    Hooghe Weg 1
    47906 Kempen

    Telefon: 0800/1747474
    Telefax: 02152/207 2500

    info@schoenmackers.de

     

    Sollten Sie Anlass zur Reklamation haben (defekter Behälter, falsche Chips, verschwundenen Tonnen o. ä.), können Sie dies über das Reklamationsformular der Firma Schönmackers melden. Das Formular ist auch über die MüllAlarmAPP auffrufbar.

    Reklamation (defekte Behälter o. ä.)

    Bestellung/Umtausch Gelbe Tonne

     

     

    4. Entsorgung von Asbest und Mineralwolle (Rhein-Kreis Neuss)

    Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an:

    Rhein-Kreis Neuss
    68 Amt für Umweltschutz
    68.2 Untere Bodenschutzbehörde und Abfallwirtschaft
    Dimitri Zaidok
    Auf der Schanze 4
    41515 Grevenbroich

    Tel:  +49 (0) 2181 601-6826
    Fax: +49 (0) 2181 601-86826
    Email: dimitri.zaidok@rhein-kreis-neuss.de

     

    Bitte nutzen Sie für Anfragen an den Städtischen Entsorgungsbetrieb via E-Mail hier folgende Adresse: abfall@korschenbroich.de

     

    Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d00c57a038a779c603a8ba1c6d92bfbc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich/Glehn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Fax: 02182 5702-355

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    Formulare

    Hinweise für Korschenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Korschenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Korschenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korschenbroich

    Fristen

    Hinweise für Korschenbroich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korschenbroich

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Publikation
    "Abfallentsorgungsgebühren".

    Die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Korschenbroich finden Sie im Ratsinformationssystem.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de