Elternzeit Inanspruchnahme
Elternzeit anmelden
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Zuständig für die Bearbeitung des Elterngeldes ist der Kreis Soest, Abteilung Soziales, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 - 30-0. Antragsformulare werden auch an der Information oder im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver ausgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
- schriftliche Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber
- (ggf. Geburtsbescheinigung des Kindes)
- (ggf. Vaterschaftsanerkennung)
- (ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils)
Formulare
Hinweise für Welver
Voraussetzungen
Hinweise für Welver
Sie können Elternzeit anmelden, wenn Sie
- in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und
während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Bundeselterngeldgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Welver
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Welver
Kosten
Hinweise für Welver
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Welver
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Antrag auf Elterngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024