Elternzeit Inanspruchnahme

    Elternzeit anmelden

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Zuständig für die Bearbeitung des Elterngeldes ist der Kreis Soest, Abteilung Soziales, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 - 30-0. Antragsformulare werden auch an der Information oder im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver ausgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    04 Jugend / Bildung / Familie / Senioren / Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    • schriftliche Anmeldung bei Ihrem Arbeitgeber
    • (ggf. Geburtsbescheinigung des Kindes)
    • (ggf. Vaterschaftsanerkennung)
    • (ggf. Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils)

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Sie können Elternzeit  anmelden, wenn Sie

    • in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
    • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und

    während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Bundeselterngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Antrag auf Elterngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de