Brandschutz
Brandschutz
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Vorbeugender Brandschutz - besser als abwehrende Brandbekämpfung! Für Außenstehende weit weniger wahrnehmbar, als es ein Brandeinsatz mit Blaulicht und Signalhorn ist, geschieht der sog. "vorbeugende Brandschutz".Wer ein Bauprojekt plant und dafür eine Baugenehmigung beantragt, wird ggf. auch mit der Brandschutzdienststelle der Bauordnungsbehörde des Kreises Unna zu tun haben. Dort werden je nach Funktion und Größe des geplanten Gebäudes besondere Auflagen erarbeitet, um bereits mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, dass Brände gar nicht erst entstehen können bzw. durch bauliche Vorkehrungen schnell entdeckt oder auf ein lokales Geschehen beschränkt werden. Konkrete Fragen zu dieser Art des vorbeugenden Brandschutzes beantwortet Ihnen die Kreisbauordnungsbehörde in Unna (Brandschutzdienststelle: 02303/ 27 12 63.) Der vorbeugende Brandschutz beschränkt sich aber nicht nur auf Festlegungen im Vorfeld einer Baumaßnahme: bei vielen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden oder Betriebsstätten werden in regelmäßigen Abständen sog. "Brandverhütungsschauen" gem. § 26 des "Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG NRW" vom 17.12.2015 durchgeführt. Im Rahmen dieser Begehungen stellt ein Brandschutztechniker fest, ob alle Vorgaben auch nach längerer Inbetriebnahme eines Gebäudes noch eingehalten wurden und ob sich Anlässe ergeben, Mängel festzustellen. Diese Begehungen helfen mit, dass Brandrisiko z.B. eines Industrieunternehmens zu minimieren. Termine zur Durchführung der Brandverhütungsschauen werden durch den Fachbereich 2 rechtzeitig mit den Objektbetreibern abgestimmt. Ein einfaches Instrument, um bereits im Vorfeld Brände zu verhüten, ist Aufklärung. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Kinderbrandschutzerziehung von großer Bedeutung: durch hierfür besonders ausgebildete Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fröndenberg/Ruhr werden bereits durch Besuche in den Kindertageseinrichtungen Kleinkinder darauf geschult, Gefahren zu erkennen und sich zur Vermeidung von Brandgefahren richtig zu verhalten. Es ist immer eine "große Sache" wenn die Kinderbrandschutzbeauftragten mit dem großen Feuerwehrauto vorfahren und den Kindern im Gespräch spielerisch Wissen vermitteln! Diese Besuche setzen sich auch in der Grundschule fort und viele Kinder erkennen erfreut "ihre" Brandschutzerzieher aus der KiTa wieder. Mit Handpuppen und Spielhäusern werden die Kinder niederschwellig an das Thema herangeführt. Für Fragen zur Kinderbrandschutzerziehung nutzen Sie gerne den folgenden Kontakt: kinderbrandschutzerziehung(at)feuerwehr-froendenberg.de.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17.12.2015 (GV NRW 2015 S. 886)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen