Brandschutz

    Brandschutz

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Brandschau wird durchgeführt, um präventiv zu prüfen, ob
    Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder
    explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes
    oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder
    erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des
    abwehrenden Brandschutzes entsprechen.

    Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient
    der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen
    sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines
    Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und
    bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und
    Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten
    ermöglichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Feuerwehr und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 37

    32547 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 152 - 138

    Fax: Fax: +49(0)5731 2 12 06

    E-Mail: f.ueckermann@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Es gelten folgende Regelsätze:

    a) Durchführung einer Brandschau oder einer Nachschau am
    Objekt nach Dauer der Amtshandlung
    je angefangene halbe Stunde 24,50 Euro

    b) Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandschau
    entsprechend dem Arbeitsaufwand einschl. Fahrzeit
    je angefangene halbe Stunde 24,50 Euro

    c) Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag
    je angefangene halbe Stunde 24,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Technische Anschlussbedingungen BMA (TAB) neu blanko_ausfüllbar
    • Merkblatt für die Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen
    • Merkblatt Aufschaltung BMA
    • Merkblatt Feuer und Gas

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de