Brandschutz

    Brandschutz

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    Allgemeine Informationen

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

    Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Besichtigungen in Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, bzw. in denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen gefährdet sind. Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

    • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
    • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
    • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
    • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
    • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
    • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

    Neben den wiederkehrenden Überprüfungen durch die Brandschutzdienststelle der Bauaufsicht des Kreises Steinfurt bei bestimmten Objekten (Alten- u. Pflegeheime etc.) werden die "normalen" Brandschauen durch den Brandschutztechniker der Gemeinde Metelen durchgeführt. Das ist die überwiegende Mehrzahl der Fälle.

    Hierbei werden die betroffenen Objekte durch den Brandschutztechniker kontrolliert und anschließend ein Brandschaubericht über den aktuellen brandschutztechnischen Zustand des Gebäudes gefertigt.

    Feuerwehrpläne:
    Wegweiser durch unbekannte Gebäude
    Die Feuerwehr muss sich im Notfall schnell orientieren können. In weitläufigen und verzweigten Gebäuden ist dies nicht immer einfach. Bei besonders großen baulichen Anlagen oder Betrieben mit speziellen Risiken stehen den Einsatzkräften spezielle Feuerwehrpläne zur Verfügung, die wesentliche Angaben zum Grundriss, Nutzung und Anlagentechnik von Gebäuden und Objekten enthalten. Die Feuerwehrpläne sind eine unersetzliche Grundlage für die unmittelbare Einsatztaktik. Feuerwehrpläne bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. In Ausnahmefällen können auch Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen zusätzlich erforderlich sein.

    Auf Anforderung durch die Gemeinde beauftragen die Eigentümer bzw. Betreiber der Gebäude und Anlagen Fachplaner mit der Erstellung solcher Feuerwehrpläne.

    Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Auf dieser Norm aufbauend hat die Feuerwehr Metelen eine eigene Gestaltungsrichtlinie entwickelt, die die Umsetzung durch Fachplaner vereinheitlichen aber auch erleichtern soll. Sie ersparen allen Beteiligten Zeit und Aufwand.

    Brandmeldeanlagen:
    In besonderen Betrieben oder Einrichtungen kann die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage wegen bauaufsichtlicher oder aus versicherungstechnischen Vorschriften erforderlich sein. Diese Brandmeldeanlage ist auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt aufgeschaltet. Im Alarmfall wird von hier aus die Feuerwehr Metelen alarmiert.

    Bereits vor der Installation der Anlage ist Kontakt zur Gemeinde Metelen aufzunehmen um die Detailplanungen zur Installation der Schließung (Feuerwehrzylinder) sowie den Installationsort des Feuerwehrbedienfelds/Feuerwehrinformationszentrale abzustimmen.

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

    Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Besichtigungen in Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, bzw. in denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen gefährdet sind. Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

    • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
    • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
    • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
    • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
    • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
    • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

    Neben den wiederkehrenden Überprüfungen durch die Brandschutzdienststelle der Bauaufsicht des Kreises Steinfurt bei bestimmten Objekten (Alten- u. Pflegeheime etc.) werden die "normalen" Brandschauen durch den Brandschutztechniker der Gemeinde Metelen durchgeführt. Das ist die überwiegende Mehrzahl der Fälle.

    Hierbei werden die betroffenen Objekte durch den Brandschutztechniker kontrolliert und anschließend ein Brandschaubericht über den aktuellen brandschutztechnischen Zustand des Gebäudes gefertigt.

    Feuerwehrpläne:
    Wegweiser durch unbekannte Gebäude
    Die Feuerwehr muss sich im Notfall schnell orientieren können. In weitläufigen und verzweigten Gebäuden ist dies nicht immer einfach. Bei besonders großen baulichen Anlagen oder Betrieben mit speziellen Risiken stehen den Einsatzkräften spezielle Feuerwehrpläne zur Verfügung, die wesentliche Angaben zum Grundriss, Nutzung und Anlagentechnik von Gebäuden und Objekten enthalten. Die Feuerwehrpläne sind eine unersetzliche Grundlage für die unmittelbare Einsatztaktik. Feuerwehrpläne bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. In Ausnahmefällen können auch Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen zusätzlich erforderlich sein.

    Auf Anforderung durch die Gemeinde beauftragen die Eigentümer bzw. Betreiber der Gebäude und Anlagen Fachplaner mit der Erstellung solcher Feuerwehrpläne.

    Feuerwehrpläne unterliegen aus Gründen der Einheitlichkeit der DIN 14095. Auf dieser Norm aufbauend hat die Feuerwehr Metelen eine eigene Gestaltungsrichtlinie entwickelt, die die Umsetzung durch Fachplaner vereinheitlichen aber auch erleichtern soll. Sie ersparen allen Beteiligten Zeit und Aufwand.

    Brandmeldeanlagen:
    In besonderen Betrieben oder Einrichtungen kann die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage wegen bauaufsichtlicher oder aus versicherungstechnischen Vorschriften erforderlich sein. Diese Brandmeldeanlage ist auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt aufgeschaltet. Im Alarmfall wird von hier aus die Feuerwehr Metelen alarmiert.

    Bereits vor der Installation der Anlage ist Kontakt zur Gemeinde Metelen aufzunehmen um die Detailplanungen zur Installation der Schließung (Feuerwehrzylinder) sowie den Installationsort des Feuerwehrbedienfelds/Feuerwehrinformationszentrale abzustimmen.



    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Feuer- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Feuer- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Bitte denken Sie an den erforderlichen zeitlichen Vorlauf! Die Aufschaltung auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt benötigt in der Regel eine Vorlaufzeit von vier Wochen! Die Abnahme der ebenfalls erforderlichen (ggf. geänderten) Feuerwehrpläne und Melderlaufkarten durch die Feuerwehr Metelen benötigt einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese zeitlichen Vorläufe bei ihren Planungen!

    Die erforderliche Aufschaltung auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt und die Abnahme der Anlage kann nur zusammen mit der Feuerwehr Metelen erfolgen.

    Bitte denken Sie an den erforderlichen zeitlichen Vorlauf! Die Aufschaltung auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt benötigt in der Regel eine Vorlaufzeit von vier Wochen! Die Abnahme der ebenfalls erforderlichen (ggf. geänderten) Feuerwehrpläne und Melderlaufkarten durch die Feuerwehr Metelen benötigt einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese zeitlichen Vorläufe bei ihren Planungen!

    Die erforderliche Aufschaltung auf die Leitstelle für Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Steinfurt und die Abnahme der Anlage kann nur zusammen mit der Feuerwehr Metelen erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de