Brandschutz
Hinweise für Lüdinghausen
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Brandschutz im Überblick
Kleine Ursache, verheerende Wirkung. Wie wenig bewusst die Bedeutung der Brandschutztechnik ist, soll zunächst mit einem Beispiel verdeutlicht werden. Niemand dürfte hinnehmen, dass durch Öffnungen in Wänden Wärme verloren geht oder Lärm in die Wohnung eindringt. Vollkommen anders verhalten sich selbst Baufachleute, wenn Wanddurchbrüche oder offen gehaltene Türen "nur" die Brandsicherheit in Frage stellen. Öffnungen, durch die sich lebensgefährlicher Brandrauch und Feuer ausbreiten können, werden häufig über Jahre hinweg ignoriert. Hier wird die Gefahr meist erst bewusst, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist.
Um diesen lebensgefährlichen Gefahren entgegenzuwirken, besteht die Aufgabe der örtlichen Feuerwehr nicht nur darin Brände zu bekämpfen, sondern im Rahmen der
- Brandschutzerziehung und der
- Brandschutzaufklärung
über das richtige Verhalten im Schadensfall zu informieren.
Ein weiteres Ziel ist es , im Falle einer Brandentstehung der Brandausbreitung zuverlässig vorzubeugen, damit die auftretenden Schäden und Brandfolgen so gering wie möglich gehalten werden können. Hier versucht der
- vorbeugende Brandschutz
neben dem baulichen auch den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz in Unternehmen und Betrieben zu unterstützen.
Vorbeugender Brandschutz im Überblick
- Baulicher Brandschutz
Die Erreichbarkeit von Gebäuden und Objekten über geeignete Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen gehört neben den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen genauso zum baulichen Brandschutz, wie die baurechtlich geforderten Brandabschnitte, Brandwände und Feuerschutzabschlüsse. - Anlagentechnischer Brandschutz
Hierzu zählen z.B. bestimmte Objekte, in denen aufgrund ihrer besonderen Art und Nutzung eine Brandmeldeanlage (BMA) installiert sein muss.
Als Ergänzung zu einer BMA ist für den Feuerwehreinsatz ein Feuerwehreinsatzplan und die entsprechende Laufkarten nach DIN erforderlich.
Als Planungshilfe besteht die Möglichkeit eine entsprechende Richtlinie zur Erstellung und Ausführung der Einsatzpläne / Laufkarten per Download als pdf-Datei herunter zu laden. - Organisatorischer Brandschutz
Zur Information und Fortbildung von Bewohnern, Besuchern und / oder Mitarbeitern in einem Objekt ist eine Brandschutzordnung erforderlich.
Diese Brandschutzordnung gliedert sich in drei Formen.
Form - A richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage
(Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
Form - B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorrübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte)
Form - C gilt für Personen, denen besondere Branschutzaufgaben übertragen worden sind.
(Brandschutz- Sicherheitsbeauftragte)
Löschwasser als Notwendigkeit Ihrer Sicherheit
Trotz der mittlerweile immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken ist Wasser nach wie vor noch das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung meist eingesetzte Löschmittel.
Bei der Bekämpfung von Entstehungs- und Großbränden ist Wasser gleichermaßen geeignet. Vorraussetzung ist natürlich für beide Fälle eine ausreichende Löschwasserversorgung.
In den im Folgenden aufgeführten gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen ist die Entnahme von Löschwasser geregelt.
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW)
- Verschiedene Deutsche Normen (DIN)
- Technische Regeln DVGW, Arbeitsblatt - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)
Löschwasser - Grundschutz
Unter dem Begriff " Grundschutz" versteht man die Löschwasserversorgung in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten auf Grund des allgemeinen Brandrisikos.
Der Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.
Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als " Objektschutz" bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.
In dem Arbeitsblatt wird darauf hingewiesen, dass jeweils zu ermitteln ist, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers eine unabhängige Löschwasserversorgung (z.B. eigene Versorgungsanlage, Löschwasser-behälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw.) in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist.
Der empfohlene Löschwasservorrat beträgt je Einzelanwesen 30 m³
Angelehnt an diesen Erfordernissen wird der Löschwasserbedarf dann von der Behörde, die für den Brandschutz zuständig ist, festgestellt.
Folgende Möglichkeiten der Löschwasserbevorratung bestehen
- Löschwasserbrunnen
- Löschwasserteich
- unterirdische Löschwasserbehälter
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02591 926-400
Fax: 02591 926-409
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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