Brandschutz
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen
In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Abständen von längstens 5 Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt durch einen Brandschutztechniker des Rhein-Sieg-Kreises turnusmäßig bzw. auf Anforderung
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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