Brandschutz

    Brandschutzaufklärung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Nahezu alle Gebäude und Anlagen verfügen über sicherheitstechnische Einrichtungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandmelde- bzw. Löschanlagen oder auch um Einrichtungen zur Flucht im Gefahrenfall handeln. Alleine das Vorhandensein von brandschutztechnischen Einrichtungen bewirkt noch kein funktionierendes Brandschutz- und Evakuierungskonzept. Erst das Wissen um die Gefahren und das richtige Verhalten der Betroffenen im Gefahrenfalle ermöglicht eine wirksame Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt und von Sachwerten.

    Vor diesem Hintergrund verpflichtet der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften (z.B. § 10 Arbeitsschutzgesetz) die Unternehmen, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Auch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW greift den Gedanken der Aufklärung und Erziehung auf, indem es den Gemeinden und Landkreisen (sowie den Feuerwehren) entsprechende Aufgaben zuweist.

    Zusätzliche Angebote:

    • Brandschutzaufklärung an Schulen und in Kindergärten
    • Schulungen in gewerblichen Betrieben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Feuerschutz (37)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxemburger Straße 450

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einsatzvorbereitung und Brandschutz (37-3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxemburger Straße 450

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Innerhalb städtischer Einrichtungen werden momentan keine Gebühren erhoben. Bei kostenpflichtigen Brandschutzaufklärungen wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Sonstige Brandschutzaufklärungen werden anhand der Gebührensatzung der Stadt Hürth über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Benötigte Materialien wie Gas oder Speiseöl sind vom Antragsteller zur Verfügung zu stellen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de