Brandschutzaufklärung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Nahezu alle Gebäude und Anlagen verfügen über sicherheitstechnische Einrichtungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandmelde- bzw. Löschanlagen oder auch um Einrichtungen zur Flucht im Gefahrenfall handeln. Alleine das Vorhandensein von brandschutztechnischen Einrichtungen bewirkt noch kein funktionierendes Brandschutz- und Evakuierungskonzept. Erst das Wissen um die Gefahren und das richtige Verhalten der Betroffenen im Gefahrenfalle ermöglicht eine wirksame Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt und von Sachwerten.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften (z.B. § 10 Arbeitsschutzgesetz) die Unternehmen, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Auch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW greift den Gedanken der Aufklärung und Erziehung auf, indem es den Gemeinden und Landkreisen (sowie den Feuerwehren) entsprechende Aufgaben zuweist.
Zusätzliche Angebote:
- Brandschutzaufklärung an Schulen und in Kindergärten
- Schulungen in gewerblichen Betrieben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hürth
Innerhalb städtischer Einrichtungen werden momentan keine Gebühren erhoben. Bei kostenpflichtigen Brandschutzaufklärungen wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Sonstige Brandschutzaufklärungen werden anhand der Gebührensatzung der Stadt Hürth über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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Benötigte Materialien wie Gas oder Speiseöl sind vom Antragsteller zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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