Familienname Änderung

    Familienname Änderung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Der Gesetzgeber hat drei Arten von Namensänderungen geschaffen:

    • Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
    • Namensänderungen für Personen, die Ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler oder Ausländer) nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVfG.

    1. Namensänderungen nach dem BGB

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens.
    • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen.
    • Widerruf des hinzugefügten Namens.
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe.
    • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
    • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
    • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
      Anmerkung: Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist.

     Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühr für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro.

    2. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag durch die Namensänderungsbehörde beim Kreis Soest. geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.kreis-soest.de/sicherheit_ordnung/ordnung/namensaenderung/namensaenderungen.php.

    Ein solcher Antrag kann beim Standesamt aufgenommen werden.
    Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Soest. Die eingereichten Unterlagen leitet das Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Soest.

    3. Namenserklärungen für Spätaussiedler:innen und Ausländer:innen

    Vertriebene, Spätaussiedler:innen, deren Ehegatten und Abkömmlinge  können gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben, um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichene Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren wir gerne.

    Personen, die nach einem ausländischen Heimatrecht eine Namensform erworben haben und nun unter deutsches Namensrecht fallen, können gem. Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Namensänderungsgesetz (NamÄndG), u.a.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Siehe oben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de