Familienname Änderung
Familienname Änderung
Hinweise für Lippstadt
Beschreibung
Hinweise für Lippstadt
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Jedoch muss ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigen. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Vor- oder (und) Familienname geändert werden. Ob dieser Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Für die öffentlich-rechtliche Änderung des Familien- oder (und) Vornamens einer Person ist das Recht des Staates maßgebend, dem sie angehört (Heimatrecht). Deshalb kann ein Antrag auf Namensänderung nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden.Wer mit Hauptwohnsitz in Lippstadt gemeldet ist und seinen Namen ändern möchte, muss zunächst einen Antrag auf Namensänderung bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Einwohnerwesen, stellen.Hier wird vor Abgabe des Antrages mit dem Antragsteller ein umfassendes Beratungsgespräch geführt. Entscheidungsbehörde über den Antrag ist die Kreisverwaltung in Soest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippstadt
Pass oder Personalausweisbeglaubigte Abschrift des Geburtseintragesbeglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde oder des FamilienbuchesEinkommensnachweiseFührungszeugnis bei Personen nach Vollendung des 14. LebensjahresDie Vorlage weiterer Unterlagen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Änderung von Familiennamen (NamÄndG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Änderung des Familiennamens700,00 EuroÄnderung des Vornamens200,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kreisverwaltung Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen