Familienname Änderung
Familienname Änderung
Hinweise für Märkischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Märkischer Kreis
Voraussetzungen: Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling. Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf. Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt, wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht, eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat. Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.Wichtige Anmerkung:Vor Antragstellung sollte immer ein Beratungsgespräch geführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Märkischer Kreis
gültiges Ausweispapier (z. B. Reisepass, Personalausweis) Aufenthaltsbescheinigung beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben: die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und die von der Behörde getroffene Entscheidung
Formulare
Hinweise für Märkischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Märkischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Märkischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Märkischer Kreis
Fristen
Hinweise für Märkischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Märkischer Kreis
ca. 3 Monate; im Einzelfall sind längere Bearbeitungszeiten möglich
Kosten
Hinweise für Märkischer Kreis
Wird dem Antrag entsprochen: bei Änderung eines Familiennamens: 2,50 Euro bis 1.022 Euro pro Person bei Änderung eines Vornamens: 2,50 Euro bis 255 Euro Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller oder die Antragstellerin ab. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: 26,00 € pro Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Märkischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Märkischer Kreis
Namensänderung - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 87,4 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen