Familienname Änderung
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Sie können den Familiennamen Ihres Kindes ändern, wenn die Eltern im Rahmen der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für eine Anschlusserklärung werden einzelfallbezogene Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Team des Standesamtes in Verbindung, dort erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen benötigt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 PStG, § 46 PStV, §§ 1616 - 1618 BGB
Verfahrensablauf
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Die Erklärung muss persönlich beim Standesamt abgegeben werden. Alle Erklärungen werden öffentlich beurkundet.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30 € - Erklärung zur Namensführung
10 € - Bescheinigung zur Namensführung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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