Familienname Änderung

    Familienname Änderung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Die Namensführung einer Person (Vor- und Familienname) ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Daher ist zunächst zu prüfen, ob eine Namensänderung nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht erreicht werden kann. Diese Namenserklärung oder -erteilung erfolgt beim zuständigen Standesamt, welches hierzu umfassende Auskünfte erteilen kann.   

    Informationen rund um die Änderung des Vor- und Familiennamens
    Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.
    Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und können hier nicht abschließend aufgezählt werden.

    Was kann ein wichtiger Grund sein ?
    Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:

    • Änderung von Sammelnamen (z. B. Meyer, Müller, Schmidt, Schulz)
    • Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen
    • Änderung von langen und besonders umständlichen bzw. in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen
    • Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
    • Der Familienname eines minderjährigen ehelichen Kindes soll an den Familiennamen angepasst werden, den die Mutter nach Scheidung wieder angenommen hat.

    Eine Namensänderung ist in diesen Fällen in der Regel allerdings nur möglich, wenn sie zum Wohle des Kindes erforderlich ist.

    Einen Antrag auf Namensänderung kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose oder heimatloser Ausländer stellen.

    Zuständig:
    Antragsformulare gibt es bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt oder Gemeinde. 
    Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch den Kreis Warendorf.


    Rechtsgrundlage
    • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de