Familienname Änderung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Der Gesetzgeber sieht daher eine öffentlich-rechtliche Namensänderung als Ausnahmefall an und verlangt das Vorliegen eines "wichtigen Grundes". Ein wichtiger Grund ist beispielsweise gegeben bei:
- anstößigen oder lächerlich klingenden Namen
- ungewöhnlich komplizierten Namen
- minderjährigen Kindern, die mit einem sorgeberechtigten Elternteil leben, dessen Name sich nach Eheauflösung geändert hat
Für Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.
Eine Namensänderung aus personenstandsrechtlichen Gründen ist u. a. bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:
- eigene Eheschließung/eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eheschließung der Eltern
- Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung) oder Auflösung der Lebenspartnerschaft (Tod, Aufhebung)
- Änderung des Vornamens nach der Einbürgerung
- Namenserteilung
- Einbenennung (minderjähriges Kind, bei Namensänderung durch Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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