Familienname Änderung
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Namensänderungen aus wichtigen Gründen
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
Hinweise für Mönchengladbach
Voraussetzungen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Mönchengladbach
Fristen
Hinweise für Mönchengladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei
- Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
- Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro
je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach