Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche für qualifiziertze Fachkräfte mit Berufsausbildung

    Beschreibung

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de