Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Hinweise für Legden
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.
Beschreibung
Hinweise für Legden
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Legden
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Legden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Legden
Verfahrensablauf
Hinweise für Legden
Fristen
Hinweise für Legden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Legden
Kosten
Hinweise für Legden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Legden
Weitere Informationen
Hinweise für Legden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Legden