Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung

    Hinweise für Legden

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.

    Beschreibung

    Hinweise für Legden

    Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Legden

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Legden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Legden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden

    Fristen

    Hinweise für Legden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Legden

    Kosten

    Hinweise für Legden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Legden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Legden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Legden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de