Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
Hinweise für Heek
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.
Beschreibung
Hinweise für Heek
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heek
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Heek
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heek
Verfahrensablauf
Hinweise für Heek
Fristen
Hinweise für Heek
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heek
Kosten
Hinweise für Heek
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heek
Weitere Informationen
Hinweise für Heek
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heek