Wohnungsbau
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Wenn für Baudarlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen eine Zinsanhebung ansteht, können Sie bei der NRW.BANK eine Senkung der Zinsen beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen die Zinssenkung für Sie in Frage kommt, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anschreiben der NRW.BANK. Diesem können Sie entnehmen, um wieviel Prozent Ihr Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen überschreiten darf, bzw. unterschreiten muss, damit der Antrag auf Zinssenkung Erfolg haben wird. Die dafür erforderliche Zinsbescheinigung erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Schwerte. Die Zinsbescheinigung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen zusammen mit Ihrem Antrag an die NRW.BANK zur Entscheidung weiter geleitet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Zinsbescheinigung spätestens zwei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorlegen müssen.
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Ansprechpartner
Grundsicherung und Wohngeld
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-330
Fax: 0 23 04 / 104-402
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erforderliche Unterlagen
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- Bitte telefonisch oder persönlich erfragen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 10,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen