Wohnraumförderung
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Team Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung umfasst:
- Mietwohnungsbau
- Maßnahmen im Bestand
- Eigentumsförderung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW und den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für Investoren, Eigentümer und private Bauherren/Käufer zinslose und zinsgünstige Darlehen für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum zur Verfügung. Durch die Förderung soll die Wohnraumversorgung für zum Beispiel Familien und Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung verbessert werden.
Attraktive Tilgungsnachlässe mit bis zu 50% führen dazu, dass Mieten für öffentlich geförderten Wohnungsbau mit denen des freifinanzierten Sektors konkurrieren können und auch für Investoren wirtschaftlich rentabel sind.
Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter www.nrwbank.de.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.
Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an oder senden eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:
baufoerderung@stadt.wuppertal.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Öffentliche Wohnungsbauförderung und Mietpreisprüfung 105.33
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0202 563-8046
E-Mail: baufoerderung@stadt.wuppertal.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Team Wohnraumförderung
"Wenn Sie die Angebote der Wohnraumförderung (R105.33) nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch die Wohnraumförderung (R105.33) verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen."
Die jeweiligen Antragsvordrucke finden Sie im Formularcenter wenn Sie dem "Link" zur NRW.Bank folgen. Diesen finden Sie unter der Rubrik "Links und Downloads"
Für Beratungen und Antragsabgaben bitte Termin vereinbaren!
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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