Wohnungsbau

    Wohnungsbau

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.

    Bearbeitungszeitraum:

    Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.   

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentralabteilung - 64/1

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 5

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29084

    E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.      

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de