Wohnungsbau
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Die Verwaltung der städtischen Aufwendungsbeihilfen umfasst insbesondere die Abwicklung der vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Auszahlung, Verzicht, Kürzung, Rückzahlung). In den Jahren 1965 bis 1997 förderte die Landeshauptstadt Düsseldorf den Mietwohnungsbau mit Aufwendungsbeihilfen. Die in diesem Zeitraum bewilligten Aufwendungsbeihilfen werden quartalsweise bzw. halbjährlich ausgezahlt und sind bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen.
Bearbeitungszeitraum:
Auskünfte zu bestehenden Aufwendungsbeihilfen können sofort gegeben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Je nach Sachlage sind unterschiedliche Nachweise, Erklärungen etc. notwendig.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Auskünfte sind jedoch jederzeit telefonisch möglich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Bewilligungsbescheid über städtische Aufwendungsbeihilfen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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