Datenschutz
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Mit Wirkung vom 16.04.2012 wurde Frau Petra Bachmann zur behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist in dieser Eigenschaft der Leitung der Behörde unmittelbar unterstellt.
Ihre Aufgabe ist es, ungeachtet der eigenen Datenschutzverantwortung der jeweiligen Organisationseinheiten die Behörde bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen. Im Einzelnen ergibt sich die Aufgabe aus § 32a DSG NRW.
Anspruch auf Anrufung der Datenschutzkontrollinstanz
Jede Person, die glaubt, durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Kontrollstelle wenden. Diese muss der Beschwerde nachgehen und den Betroffenen über den Ausgang unterrichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen