Datenschutz
Hinweise für Lindlar
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Fragen des Datenschutzes bzw. der Informationsfreiheit sind in den einschlägigen landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen geregelt (Datenschutzgesetz NRW, Meldegesetz NRW, Informationsfreiheitsgesetz NRW. SGB u.v.a.m.). Die Kontrolle, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, erfolgt durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Lindlar. Diese Aufgabe wird durch den gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Oberbergischen Kreis wahrgenommen.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter in der Gemeinde Lindlar ist:
Herr Uwe Kaldeich
Oberbergischer Kreis
Augustastr. 2
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/88-1408
Fax: 02261/88-972 1408
E-Mail: uwe.kaldeich@obk.de
Stellv. behördlicher Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Lindlar ist Herr Holger Jungnitz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Voraussetzungen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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