Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr Festsetzung

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Im Versorgungsbereich der Stadt Schmallenberg wird für die Inanspruchnahme der städtischen Wasserversorgungsanlage eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Gebühr zusammen. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach Größe des eingebauten Wasserzählers. Für einen üblicherweise eingebauten Wasserzähler der Größe QN 2,5 beträgt die jährliche Gebühr 105,00 € zzgl. 7 % MwSt. Die verbrauchsabhängige Gebühr beträgt 1,32 € je cbm zzgl. 7 % MwSt.

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    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Trinkwasserversorgung Anmeldung Trinkwasser-Kundenanlage Inbetriebsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de