Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

    Schlagabraumverbrennung

    Hinweise für Lichtenau

    Jeder weiß, die Herbst- und Winterzeit ist die Zeit, in der Hecken und Bäume zurückgeschnitten werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Stadtgebiet Lichtenau

    Jeder weiß, die Herbst- und Winterzeit ist die Zeit, in der Hecken und Bäume zurückgeschnitten werden. Eigentümer/innen von Wohngrundstücken haben seit einiger Zeit die Möglichkeit, über die Grünschnittannahme auf dem städtischen Bauhofgelände sich des Schnittguts zu entledigen. Dort werden aber nur Anfuhren in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

    Eigentümer/innen von größeren Flächen im Außenbereich, die z.B. eine Hecke auf den Stock gesetzt haben, stellen sich die Frage: Wohin mit dem Schnittmaterial?

    Vorrangiges Ziel sollte natürlich sein, dass Material wieder dem Naturhaushalt zuzuführen, z.B. durch Häckselvorgänge.

    Aber nicht immer ist die Technik einsetzbar. Für solche Fälle hat seinerzeit der Rat der Energiestadt Lichtenau eine Ausnahmegenehmigung für das Gebiet der Energiestadt Lichtenau erlassen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde, vom 02. November bis zum 31. März unter Beachtung von bestimmten Auflagen Schlagabraum einschließlich Hecken- und Baumschnitt aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzhecken, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen zu verbrennen.

    Derartig geplante Verbrennungen sind mindestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt anzumelden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Vereinfachung wurde verwaltungsseitig für die Meldung ein Vordruck entworfen, der hier heruntergeladen werden kann.

    Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte per Mail oder auf dem Postweg an die Stadtverwaltung - Fachbereich 4 -

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de