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Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
Beschreibung
Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz