Unterstützung zur Beschäftigung von Menschen beantragen, die seit vielen Jahren nicht gearbeitet haben und Bürgergeld bekommen
Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Bürgergeld bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II (das sogenannte Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten. Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag erbracht.
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Sie
- erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können,
- das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter) nocht nicht erreicht haben und
- Ihren gewöhntlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs.
Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox auf dieser Seite. Weitere Informationen zur Gewährung des Arbeitslosengeldes II erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Die Leistungsbearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger aus Rahden, Espelkamp und Stemwede erfolgt seit dem 01. Januar 2018 am Jobcenter-Standort in Espelkamp.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und eine zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist es ratsam ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbetung am Standort Espelkamp zu vereinbaren. Einen entsprechenden Termin erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss
- über 25 Jahre alt sein,
- innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben
und - in dieser Zeit gar nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt gewesen sein.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den letzten 5 Jahren Bürgergeld bezogen haben.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn
- Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten oder
- Sie eine bisher für das Arbeitsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Verfahrensablauf
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder Sie stellen den Antrag online.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn beim Jobcenter ein oder Sie stellen den Antrag online.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
- Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an das Jobcenter übersenden.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen Ihr Beschäftigter beziehungsweise Ihre Beschäftigte zugewiesen und Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid.
Das Jobcenter kümmert sich um das beschäftigungsbegleitende Coaching für Ihre Beschäftigte beziehungsweise Ihren Beschäftigten.
Damit das Jobcenter Weiterbildungskosten übernehmen kann, müssen Sie ebenfalls zuerst einen Antrag stellen.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit allen nötigen Unterlagen beim Jobcenter ein.
- Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Die Durchführung eines Praktikums haben Sie als Arbeitgeber vor dessen Beginn dem Jobcenter anzuzeigen.
Fristen
Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Hinweise für Rahden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Rahden