Reisepass Statusabfrage

    Reisepass

    Hinweise für Schwalmtal

    Beschreibung

    Hinweise für Schwalmtal

    Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument.
    Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

    Gebühren:
    • 70,00 € für einen Reisepass
    • 37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • 26,00 € für einen "vorläufigen" Reisepass
    • 102,00 € Express-Pass (Lieferung durch die Bundesdruckerei innerhalb von 72 Stunden).
    • 69,50 € Express-Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Version

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwalmtal

    Formulare

    Hinweise für Schwalmtal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwalmtal

    • Personalausweis oder alter Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    • Geburts- bzw. Heiratsurkunde zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister

    Der Antrag für Ihren neuen Reisepass kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
    Bei der Beantragung des Reisepasses ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwalmtal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwalmtal

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwalmtal

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwalmtal

    Gültigkeitsdauer:

    • 10 Jahre im Regelfall
    • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
    • 1 Jahr bei einem "vorläufigen" Reisepass

    Bearbeitungsdauer:

    ca. 3 - 4 Wochen

    Verlust des Reisepasses:

    Was ist bei Verlust zu tun?

    • Sie müssen eine Verlustanzeige unterschreiben,
    • einen noch vorhandenen Lichtbildausweis (Führerschein oder Personalausweis) mitbringen,
    • wenn Sie sofort einen Passersatz - vorläufiger Pass - benötigen, muss ein aktuelles Lichtbild vorgelegt werden 
    • Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandter (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder) mit, der Ihre Identität bestätigen kann.

    Weitere Informationen

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    Kinderreisepass

    Ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:

    ONLINE-ABHOLAUSKUNFT

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de