Versteigerergewerbe
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Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Erlaubnispflicht Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) für eine andere Person bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, muss eine Erlaubnis besitzen. Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpersonen. Versteigerungen im Internet unterliegen nicht den gewerberechtlichen Bestimmungen. Sachverständige Die Zulassung als Sachverständiger (öffentliche Bestellung) wird durch die Industrie- und Handelskammer Bochum, Ostring 30-32, 44787 Bochum Tel. 0234 - 91130 www.bochum.ihk.de vorgenommen. Bitte fordern Sie dort entsprechende Informationen ein. Durchführung von Versteigerungen Die Durchführung von Versteigerungen muss spätestens 14 Tage vor dem Termin der für den Veranstaltungsort zuständigen Ordnungsbehörde und der Industrie- und Handelskammer angezeigt werden. Auf Antrag und gegen Verwaltungsgebühr kann die Anzeigefrist verkürzt werden. Der Anzeige sind der Text der Pressebekanntmachung und eine Ausfertigung der Versteigerungsbedingungen, sowie in Einzelfällen eine Auflistung der zur Versteigerung kommenden beweglichen Sachen beizufügen.
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen: gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz) Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) bzw. Nachweis über deren Beantragung Auszüge aus dem Schuldenregister beim Amtsgericht sowie dem Insolvenzgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig. Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen: die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist aktueller Auszug aus dem Handelsregister Ggf. Gründungsbeschlusses oder Satzung Alternativ können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.service.wirtschaft.nrw/einheitlicher-ansprechpartner wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne von § 6 b GewO in Verbindung mit § 71 a VwVfG NRW. Auf Wunsch übernimmt der einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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gesetzliche Grundlagen § 34 b Gewerbeordnung - GewO (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zurzeit gültigen Fassung) Versteigererverordnung (Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen - Fassung vom 24. April 2003 - BGBl. I Seite 547 - in der zurzeit gültigen Fassung) vollständige Gesetzestexte: Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen Text der Versteigererverordnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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50-700 € je nach Aufwand im Einzelfall
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen