Versteigerergewerbe

    Versteigerergewerbe

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34b Gewerbeordnung). Bei der Tätigkeitsausübung auf dem Gladbecker Stadtgebiet, ist der Antrag bei der Stadt Gladbeck zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Formulare

    Hinweise für Gladbeck

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gladbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gladbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gladbeck

    Fristen

    Hinweise für Gladbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gladbeck

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    Je nach Erlaubnis belaufen sich die Kosten zwischen 50,00 €€ bis 700,00 €€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gladbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de