Versteigerergewerbe
Versteigerergewerbe
Hinweise für Gladbeck
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34b Gewerbeordnung). Bei der Tätigkeitsausübung auf dem Gladbecker Stadtgebiet, ist der Antrag bei der Stadt Gladbeck zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Gladbeck
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbe
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Je nach Erlaubnis belaufen sich die Kosten zwischen 50,00 € bis 700,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen