Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

    Asylverfahren
    Während eines laufenden Asylverfahrens wird der Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst gestattet. Sollte sich im Rahmen dieses Verfahrens herausstellen, dass der Ausländer tatsächlich einer Verfolgung in seinem Heimatland unterliegt, so wird sein Aufenthalt verfestigt. Andernfalls ist er verpflichtet, das Bundesgebiet wieder zu verlassen.

    Zuständige AussenstelleDer Asylantrag ist nach der Einreise persönlich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Bochum, Gersteinring 50a, 44791 Bochum, zu stellen. Hier ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
     
    Nach Stellung eines Asylantrages und Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde des Kreises Warendorf ist die Ausländerabteilung des Kreisordungsamtes für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten des Asylbewerbers zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 10

    59229 Ahlen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3249

    Fax: 02581 53-3296

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 22 ff. AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de