Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkünfte
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Dieser Grundsatz galt früher - abgesehen von unbedeutenden baulichen Anlagen - ausnahmslos. Eine ganze Reihe öffentlich-rechtlicher Vorschriften schränkt die Baufreiheit nach Art. 14 Grundgesetz ein.
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das geplante Bauvorhaben diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. In erster Linie geht es dabei um die Frage, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Einklang steht.
Baugenehmigungsverfahren Sonderbauten
Nur noch bei Sonderbauten wird die vollständige Einhaltung aller maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft (§ 65 BauO NRW).
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z. B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Kindergärten und -krippen aller Art, Schulen und Hochschulen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Alle übrigen noch genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt (§ 64 BauO NRW).
In diesem Verfahren prüft die Bauordnungsbehörde nicht mehr jedes Detail, sondern nur das in § 64 BauO NRW festgelegte eingeschränkte Prüfprogramm, z. B. ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und ob es den örtlichen Bauvorschriften (z. B. Stellplatzsatzung, Kinderspielplatzsatzung) entspricht. Abweichungen vom materiellen Recht (Abstandsflächen, Brandschutz etc.) müssen isoliert beantragt und begründet werden. Hierfür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen werden nur überprüft, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Denkmalschutzgesetz) entfällt oder ersetzt wird.
Die für Sie zuständigen Kontaktpersonen der Bauaufsichtsbezirke finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. Die jeweiligen Vordrucke finden Sie unter Formulare.
- Weiterführende Informationen erhalten Sie unter “Baugenehmigung Erteilung” und "Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren".
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das einfache Baugenehmigungsverfahren (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei
der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie
Städte, Große und Mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom
Entwurfsverfasser (Architektin/Architekt oder
Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom
Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Bauvorlagen
vollständig sind und welche anderen Ämter am Verfahren zu
beteiligen sind.
Falls erforderlich, benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die
Eigentümer benachbarter Grundstücke (Angrenzer). Diese
können nun innerhalb von 2 Wochen Einwendungen gegen das
Bauvorhaben vorbringen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines
eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den
öffentlich - rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich
jedoch darauf, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist
und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie
Abstandsflächen und Barrierefreiheit, eingehalten wurden.
Gegebenenfalls stimmt sie sich mit weiteren Stellen ab, deren
Aufgabenbereich berührt wird, zum Beispiel mit der
Denkmalschutzbehörde.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft
wurde, wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen,
wenn die Baugenehmigung vorliegt. Die Bauaufsichtsbehörde
kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und
Anforderungen überprüfen. Die Bauüberwachung kann
stichprobenartig durchgeführt werden.
Bauzustandsbesichtigungen werden bei Fertigstellung des
Rohbaus und bei der abschließenden Fertigstellung genehmigter
Anlagen durchgeführt.
Feuerungsanlagen dürfen Sie erst nach Bescheinigung der
Brandsicherheit und der sicheren Abführung der
Verbrennungsgase durch den Bezirksschornsteinfegermeister in
Betrieb nehmen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften ist mit einer Rückbaupflicht verbunden.
Damit soll gewährleistet werden, dass der ursprüngliche Zustand nach Ablauf der Frist wiederhergestellt wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Kontaktpersonen Bauaufsichtsbezirke
Bauantrag einfaches Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018
Vorlage Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW
Bauantrag Werbeanlage
Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW (Großer Sonderbau §50 BauO NRW),
Baubeschreibung
Anzeige Beseitigung Anlagen §62 Abs. 3 BauO NRW 2018 (I/6)
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung §69 BauO NRW
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Paderborn