Flächennutzungsplan Aufstellung

    Bauleitplanverfahren

    Hinweise für Laer

    Hier finden Sie Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Laer

    • Gebietsentwicklungsplan:
      Der Gebietsentwicklungsplan stellt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes Münster und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen dar.

    • Flächennnutzungsplan:
      Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Einzelne Darstellungen sind abhängig vom Gebietsentwicklungsplan und bilden gleichzeitig den Rahmen für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung.

    • Bebauungsplan:
      Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches.

    • Vorhaben- und Erschließungsplan:
      Der Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch praktisch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt oder Gemeinde ergänzt werden kann.

     

    Rechtliche Grundlagen:
    Baugesetzbuch
    Baunutzungsverordnung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Infrastruktur und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenhoek 1

    48366 Laer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02554 910-0

    Fax: 02554 910-700

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Laer

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Laer

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

    Fristen

    Hinweise für Laer

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Laer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. In der Regel beträgt Sie mehrere Jahre.

    Kosten

    Hinweise für Laer

    Die Kosten des Flächennutzungsplanverfahrens werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Laer

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Laer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de