Fahrerkarte
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Dienstleistungen für Berufskraftfahrer können ab dem 01.01.2023 nur noch in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Dazu zählt die Verlängerung der Führerschein-Geltungsdauer sowie die Ausstellung von Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweisen, die für alle gewerblichen Kraftfahrer notwendig sind. Die Antragstellung erfolgt vor Ort oder kontaktlos über das Antragsformular auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.
Ersatzführerscheine nach Verlust oder Diebstahl können weiterhin im Bürgerservice der Stadt Verl beantragt werden. Dies gilt auch für die Umstellung des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein, als auch für den Umtausch EU-Kartenführerschein in EU-Kartenführerschein.
Für Firmen sind Unternehmens- und Werkstattkarten erforderlich, die von der Bezirksregierung Detmold ausgegeben werden. Anträge können auch online oder telefonisch unter 0211 / 8371920 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 4 Abs 1 S. 2 und 3 FPersV
§ 5 FPersV
Hinweise zu Sozialvorschriften (1.1)
Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023
Stichwörter
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