Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Fahrerinnen und Fahrer von LKW und Bussen können ihre Fahrerkarte im Bürgerservice der Stadt Verl beantragen. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und sollte vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bei Verlust oder Beschädigung kann eine Ersatz-Fahrerkarte in der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Ohne Fahrerkartedarf die Fahrerin bzw. der Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät maximal 15 Werktage lang führen. Die Lenkzeiten sind dann manuell aufzuzeichnen.

    Die Fahrerkarte wird Ihnen innerhalb von ca. einer Woche nach Beantragung zugeschickt.

    Für Firmen sindUnternehmens- und Werkstattkarten erforderlich,die von der Bezirksregierung Detmold ausgegeben werden. Anträge können auch online oder telefonisch unter 0211 / 8371920 beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gestellt werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 9610

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    • Personalausweis oder Pass
    • EU-Kartenführerschein
    • Lichtbild (35 x 45 mm)

    Tipp:

    Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathauserfassen.

    So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:

    • bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
    • der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten 

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    44,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de