Unterrichtungsnachweis für Aufsteller von Spielgeräten

    Unterrichtungsnachweis bekommen, um Spielgeräte aufzustellen

    Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.

    Beschreibung

    Um Spielautomaten aufzustellen, brauchen Sie eine Erlaubnis. „Aufstellen“ heißt, dass Sie einen Automaten betreiben und damit Geld verdienen, beispielsweise in Ihrer Gaststätte.  Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besucht haben.

    Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Die Unterrichtung umfasst folgende Sachgebiete:

    • Gewerbeordnung und Spielverordnung
    • Spielhallenrecht der Länder
    • Jugendschutzrecht

    Neben Gewerbetreibenden sind auch Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

    Formulare

    • Formulare: Anmeldeformular der IHK
    • Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
    • Schriftformerfordernis: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

    Voraussetzungen

    - keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zu einem passenden Termin zur Unterrichtung an
    • Sie besuchen die Unterrichtung. Die Unterrichtung dauert 56 Stunden
    • Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später per Post

    Die Bescheinigung müssen Sie dann bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    • Keine / Ausstellung binnen weniger Tage

    Kosten

    Es entstehen Gebühren, die sich nach Gebührenordnungen der zuständigen IHK richten.

    Weitere Informationen

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 28.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de