Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Hinweise für Witten
Beschreibung
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Es ist die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, neue Pflegeeltern bzw. Einzelpersonen für Dauerpflege oder Kurzzeitpflege zu gewinnen, diese auf ihre Eignung zu überprüfen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies geschieht durch Informationsgespräche und in einem Vorbereitungsseminar. Der Pflegekinderdienst begleitet intensiv die Anbahnungskontakte des Kindes zur Pflegefamilie und auch die ersten Besuchskontakte des Kindes mit seinen leiblichen Eltern. Er unterstützt in Form von intensiver Beratung und Begleitung die Pflegeeltern in ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Tätigkeit im Rahmen des Hilfeplans für das Kind/Jugendlichen oder jungen Volljährigen und ist bei entsprechendem Bedarf auch bei der Vermittlung und Einleitung ambulanter Fördermaßnahmen behilflich. Ein zusätzliches Angebot für Pflegefamilien sind einmal jährlich stattfindende Wochenendfahrten und themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen