Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Lage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§39 Abs. 3 SGB VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen