Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Übach-Palenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §39 Abs. 3 SGB VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de