Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Essen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    §39 Abs. 3 SGB VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de