Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Lage bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus der Zugang zum Lüdenscheider Rathaus nur noch eingeschränkt möglich ist. Wir bitten um telefonische Terminabsprache und vorherige Zusendung der Unterlagen. Für Vorabinformationen zur Sterbefallanzeige können Sie uns gerne ein Fax unter der Nummer 02351/17 290 17 69, eine eMail unter der Adresse sterbefallabteilung@luedenscheid.de oder datenschutzkonform einen Upload unter https://databox3020.krz.de/#/public/shares-uploads/HnTvFnnZTWsKV17yv7Vhy4jus54rJtpP zukommen lassen. Was ist bei der Anzeige eines Sterbefalls zu beachten und wer erteilt Ihnen Auskünfte hierzu? Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Standesamt (34)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch unter 02351/ 17-1295 oder 17-1598.

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person

    - die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

    - in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder

    - die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.

    Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.

    Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

    Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

    Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

    Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

    Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

    Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

    Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Anzeige selbst, die Urkunde für die Bestattung und Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung sind gebührenfrei. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 14,00 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt) Dateigröße: 33,1 Kilobytes Standesamt (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,5 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de