Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Hinweise für Delbrück

    Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalles finden Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen.

    Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbeanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde.

    In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:

    • jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte,
    • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat,
    • jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß.

    Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-200

    E-Mail: standesamt@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
    • die Geburtsurkunde,
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
    • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

    des Verstorbenen vorlegen.

    Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person

    - die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

    - in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder

    - die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.

    Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.

    Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Verfahrensablauf

    Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

    Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

    Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

    Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

    Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

    Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

    Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Fristen

    Hinweise für Delbrück

    Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Bestattung, für die Krankenkasse und für Rentenzwecke.

    Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig: die erste zusätzliche Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de